Brandschutztüren


Brandschutztüren werden in der Schweiz durch die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) zugelassen und zertifiziert. Die rechtlich-verbindlichen VKF-Brandschutzvorschriften bilden die rechtlichen Grundlagen für die Herstellung der Brandschutztüren. Die Schweiz hat einen der höchsten Standards der Welt.

Brandschutztür EI-30 Alu


Die Brandschutztür IS-4BS bietet eine Feuerwiderstandsdauer von 30 oder 60 Minuten mit identischen Profilansichten wie eine IS-4 Standardtüre und kann somit für eine einheitliche Türgestaltung im Gebäude sorgen. Damit erfüllt diese Serie die Brandschutz-Klassen EI30/60 beziehungsweise die Klasse T30/60 für einflügelige und zweiflügelige Türen mit der Möglichkeit sehr grosser Flügelabmessungen.

Die Brandschutztüre IS-4BS bietet eine Feuerwiderstandsdauer von 30 oder 60 Minuten

Technische Daten


Hochwertiges, thermisch getrenntes Alu-Profil, Bautiefe 77 mm
Ein- und zweiflügelige Anschlagtüren mit flächenbündigen Flügeln
Seitenteile und Oberlichter EI30- oder EI60-geprüft
Füllungsdicke EI30: 10 mm bis 49 mm
Füllungsdicke EI60: 21 mm bis 42 mm
Flügelgewicht: bis 260 kg
Durchgangslichte einflügelig (B×H): bis max. 1462 mm × 2990 mm
Durchgangslichte zweiflügelig (B×H): bis max. 2943 mm × 2990 mm

Tests und Prüfungen


Luftdurchlässigkeit: Klasse 4
Schlagregendichtheit: Klasse 6A
Widerstandsfähigkeit gegen Windlast: Klasse C3/B3
Einbruchhemmung: RC1N, RC2N, RC2